Ab dem 1. April sind Hunde in der freien Natur an der Leine zu halten. Mit der Brut- Setz- und Aufzuchtzeit, welche offiziell vom 1. April bis zum 15. Juli andauert, wird in dieser Zeit die freie Landschaft zu einer Kinderstube.
Hunde dürfen in der freien Landschaft nicht streunen oder wildern. Hierfür hat die Person zu sorgen, in deren Aufsicht sich das Tier befindet. In der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli herrscht sogar Leinenpflicht. Hunde müssen in dieser allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Jungwild und Bodenbrüter sollen damit vor stöbernden Hunden geschützt werden, um in Ruhe ihren Nachwuchs aufziehen zu können. Besonders Bodenbrüter wie Wachtel, Nachtigall, Rotkelchen und Feldlerche werden schnell durch Hunde aufgescheucht. Fliegen sie weg, erkalten ihre Nester.
Unter „freie Landschaft“ versteht man hierbei die Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
Im Hohen Moor gilt die Anleinpflicht übrigens ganzjährig.
Ich wünsche frohe Ostertage!