Christkinddorf Himmelpforten
Erstellt am: 7. Oktober 2019

Bürgerinformation 2019

Grünabfallentsorgung

- Nach den guten Erfahrungen in den letzten Jahren bei der Gemeinde Oldendorf hat die Gemeinde Himmelpforten in Abstimmung mit dem Landkreis Stade beschlossen, eine kostenlose Laubentsorgung zu ermöglichen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Himmelpforten (Ortsteile Kuhla und Breitenwisch) haben an den nachfolgend genannten Terminen die Möglichkeit, ihr Herbstlaub beim Wertstoffhof Oldendorf, Kleine Timmerlade, 21726 Oldendorf, kostenlos zu entsorgen.

                        Sonnabend                  19.10.2019                    12:30 – 15:00 Uhr

                        Sonnabend                  02.11.2019                    12:30 – 15:00 Uhr

                        Sonnabend                  09.11.2019                    12:30 – 15:00 Uhr

                        Sonnabend                  16.11.2019                    12:30 – 15:00 Uhr

                        Sonnabend                  23.11.2019                    12:30 – 15:00 Uhr

                        Sonnabend                  30.11.2019                    12:30 – 15:00 Uhr

                        Sonnabend                  07.12.2019                    12:30 – 15:00 Uhr

                        Sonnabend                  14.12.2019                    12:30 – 15:00 Uhr

                        Sonnabend                  11.01.2020                    12:30 – 15:00 Uhr

Wir machen darauf aufmerksam, dass an den oben genannten Terminen nur Laub kostenlos angenommen wird. Eine kostenlose Annahme von Gras-, Gehölz- und sonstigen Gartenabfällen kann leider nicht erfolgen.

Hinsichtlich der Gehölzabfälle besteht die Möglichkeit, diese ab zwei Wochen vor Ostern auf dem Osterfeuerplatz der Gemeinde Himmelpforten anzuliefern. Eine Sammlung bzw. Lagerung der Grünabfälle vom Herbst bis zum Osterfeuer ist abfallrechtlich nicht erlaubt, u. a. weil Tiere ihren Winterschlaf im Grünabfall halten. Einer ordnungsgemäßen Kompostierung im eigenen Garten spricht natürlich nichts entgegen. Tipps und eine kostenlose Kompostfibel erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Stade, Tel.: 04141/12-610. 

Da das oben genannte Pilotprojekt auf den Bereich der Gemeinden Estorf, Burweg, Kranenburg, Oldendorf und jetzt auch Himmelpforten (Ortsteile Kuhla und Breitenwisch) beschränkt ist und hierdurch nicht unerhebliche Kosten für die Gemeinde entstehen, bitten wir Sie, bei der Anlieferung Ausweispapiere mitzuführen, um sich gegebenenfalls als Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ausweisen zu können.

Containerstellplatz

Nach wie vor äußerst problematisch ist die permanente Vermüllung der Stellplätze der Altpapier-, Glas- und Altkleidercontainer. Wöchentlich sind die Gemeindearbeiter insgesamt rund 4 Stunden mit der Säuberung des Platzes beschäftigt. Hieraus resultieren für die Gemeinde Himmelpforten Kosten von insgesamt ca. 6.000,-- € jährlich, die letztendlich von Ihnen als Steuerzahler zu tragen sind. Sollten die Container gefüllt sein, sind Sie verpflichtet, Ihr Glas, Papier usw. wieder mitzunehmen. Die Ablagerung von Abfällen aller Art neben den Containern stellt eine widerrechtliche Abfallentsorgung dar, die konsequent ordnungsrechtlich verfolgt und ggf. mit nicht unerheblichen Bußgeldern geahndet wird.

Straßenbeleuchtung

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist eine optimal funktionierende Straßenbeleuchtung unerlässlich für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde.

Um schnellstmöglich bei Ausfällen und Beeinträchtigungen tätig werden zu können, bitten wir Sie, uns bei Störungen zu informieren. Als Grundstückseigentümer/in sind Sie u. a. dazu verpflichtet, Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Pflanzen auf Ihrem Grundstück derart zurückzuschneiden, dass sie die Straßenlampen nicht verdecken

Winterdienst

Alle Jahre wieder ein Dauerbrenner:

Bei Schneefall sind Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, im Übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1,50 m breiter Streifen neben der Fahrbahn, oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Ist über Nacht Schnee gefallen, so muss die Reinigung werktags bis spätestens 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr durchgeführt sein.

Rinnsteine, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

Bei Glätte ist dafür zu sorgen, dass ab 7:00 Uhr wegen des Fußgängerverkehrs die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die Übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen sind, dass ein sicherer Weg für Fußgänger vorhanden ist. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1,50 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu bestreuen.

Verkehrssicherheit

Unterstützen Sie uns bei der Erhöhung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen, Wegen und Plätzen. Machen Sie verdeckte Verkehrszeichen in ihrem Einwirkungsbereich wieder sichtbar.

Denken Sie auch an erforderliche Sichtdreiecke in Einmündungsbereichen an Kreuzungen. Schneiden Sie Büsche, Sträucher, Blumen auf Ihrem Grundstück auf das erforderliche Maß zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung Himmelpforten

Signatur Bernd
Der Bürgermeister
Bernd Reimers

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