Nach den guten Erfahrungen der letzten Jahre hat die Gemeinde Himmelpforten in Abstimmung mit dem Landkreis Stade beschlossen, zumindest auch im Jahre 2020/2021 weiterhin eine kostenlose Laubentsorgung zu ermöglichen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Himmelpforten haben an den nachfolgend genannten Terminen die Möglichkeit, ihr Herbstlaub beim Wertstoffhof Oldendorf, Kleine Timmerlade, 21726 Oldendorf, kostenlos zu entsorgen.
Folgende Termine sind vorgesehen:
Sonnabend 17.10.2020 12:30 - 15:00 Uhr
Sonnabend 24.10.2020 12:30 - 15:00 Uhr
Sonnabend 07.11.2020 12:30 - 15:00 Uhr
Sonnabend 14.11.2020 12:30 - 15:00 Uhr
Sonnabend 21.11.2020 12:30 - 15:00 Uhr
Sonnabend 28.11.2020 12:30 - 15:00 Uhr
Sonnabend 05.12.2020 12:30 - 15:00 Uhr
Sonnabend 12.12.2020 12:30 - 15:00 Uhr
Sonnabend 09.01.2021 12:30 - 15:00 Uhr
Wir machen darauf aufmerksam, dass an den oben genannten Terminen nur Laub kostenlos angenommen wird. Eine kostenlose Annahme von Gras-, Gehölz- und sonstigen Gartenabfällen kann leider nicht erfolgen.
Hinsichtlich der Gehölzabfälle besteht die Möglichkeit, diese ab zwei Wochen vor Ostern auf dem Osterfeuerplatz der Gemeinde Himmelpforten anzuliefern. Eine Sammlung bzw. Lagerung der Grünabfälle vom Herbst bis zum Osterfeuer ist abfallrechtlich nicht erlaubt, u. a. weil Tiere ihren Winterschlaf im Grünabfall halten. Einer ordnungsgemäßen Kompostierung im eigenen Garten spricht natürlich nichts entgegen. Tipps und eine kostenlose Kompostfibel erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Stade, Tel.: 04141/12 6616.
Da das oben genannte Pilotprojekt auf den Bereich der Gemeinden Burweg, Estorf, Himmelpforten, Kranenburg und Oldendorf beschränkt ist und hierdurch nicht unerhebliche Kosten für diese Gemeinden entstehen, bitten wir Sie, bei der Anlieferung Ausweispapiere mitzuführen, um sich gegebenenfalls als Einwohnerin oder Einwohner der jeweiligen Gemeinde ausweisen zu können.
Die Nutzung des Wertstoffhofes erfolgt hierbei außerhalb des offiziellen Betriebes durch den Landkreis Stade. Die Gemeinde Oldendorf ist somit für die Verkehrssicherung, die Einhaltung der Auflagen aus der Genehmigung der Anlage sowie den ordnungs- und zweckgemäßen Arbeitsablauf auf der Anlage verantwortlich. Der Landkreis Stade wird von etwaigen Haftungsansprüchen resultierend aus u.a. Sach- oder Personenschäden freigestellt. Diese Ansprüche sind gegenüber der Gemeinde Oldendorf geltend zu machen. Der Landkreis Stade wird zudem einen bzgl. der Auflagen aus der Genehmigung der Anlage unterwiesenen Mitarbeiter zur Unterstützung bei der Betriebsführung zur Verfügung stellen.
In der Deponie vor Ort: Herr Güldenpfennig Frau Dombrowski oder Herr von Allwörden, für den Landkreis Stade, und Herr Volker Struve aus Estorf, für die Gemeinde Oldendorf.