Die Gemeinde Himmelpforten beabsichtigt die Fläche hinter dem Kreisverkehrsplatz in Himmelpforten (Gemarkung Himmelpforten, Flur 6, Flurstücke 95/10 und 88/11, Gesamtgröße ca. 2.800 m²) für eine Bebauung zu verkaufen.
Folgende Voraussetzungen sollten bei der Bebauung der Grundstücke erfüllt/berücksichtigt werden:
- Bebauung laut Bebauungsplan Nr. 30 „Himmelpforten Mitte“
- https://www.oldendorf-himmelpforten.de/service-nachrichten/bebauungsplaene/himmelpforten-26-37-u.a..php
- Möglichkeiten für Ladengeschäfte im Erdgeschoss:
- Büroräume, Cafè oder Restaurant, Apotheke
- Möglichkeiten in der 1. Etage:
- Arztpraxen, Therapieeinrichtungen (Fahrstuhl!)
- Übrige Stockwerke:
- Freie Gestaltung, evtl. Wohnungen/Seniorenwohnungen
- Auch ein Hotel wäre denkbar
- Das Erscheinungsbild des Gebäudes muss zum Ortsbild passen (Klinkerbau, gemischte Fronten)
- Ausreichend Parkplätze, evtl. Tiefgarage
- Bauherr/Investor muss nachweisen, dass ein Projekt dieser Größe umsetzbar ist
- Baubeginn (Einreichung des Bauantrages) sollte umgehend nach dem Erwerb der Grundstücke erfolgen und die Bauzeit sollte nicht länger als 2 Jahre betragen
Interessierte können ein Kaufangebot für o. g. Grundstücke und einen Plan/Ansicht des geplanten Gebäudekomplexes abgeben.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an Herrn Bürgermeister Bernd Reimers, Gemeinde Himmelpforten, Mittelweg 2, 21709 Himmelpforten oder per E-Mail an B.Reimers@christkinddorf.de.
Sollten Sie noch Fragen zu dem geplanten Projekt haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Reimers unter TelNr. 04144-2099-118 oder 0171-6465350.